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   LSG Baden-Württemberg, 27.09.2017 - L 5 R 4632/16   

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https://dejure.org/2017,38150
LSG Baden-Württemberg, 27.09.2017 - L 5 R 4632/16 (https://dejure.org/2017,38150)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.09.2017 - L 5 R 4632/16 (https://dejure.org/2017,38150)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. September 2017 - L 5 R 4632/16 (https://dejure.org/2017,38150)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beitragspflicht zur Sozialversicherung; Abgrenzung selbständiger Tätigkeit von abhängiger Beschäftigung; Unterscheidung von Unternehmer- und Arbeitsplatzrisiko; Ernsthaftigkeit von Vereinbarungen; Wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der Beschäftigung ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 25 Abs 1 S 1 SGB 3, § 7a Abs 1 SGB 4, § 7 Abs 1 SGB 4, § 5 Abs 1 Nr 1 SGB 5, § 1 S 1 Nr 1 SGB 6
    Sozialversicherungspflicht - Pflegefachkraft - Auftragsverhältnis - Dienstleistungsvertrag - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit - Abgrenzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1; BGB § 117
    Beitragspflicht zur Sozialversicherung

  • rechtsportal.de

    SGB IV § 7
    Sozialversicherungspflicht einer Pflegefachkraft im Rahmen eines Auftragsverhältnisses auf der Basis eines Dienstleistungsvertrags in einer stationären Pflegeeinrichtung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (21)

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.09.2017 - L 5 R 4632/16
    Allerdings ist ein unternehmerisches Risiko nur dann Hinweis auf eine selbstständige Tätigkeit, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft gegenüberstehen (BSG, Urteil vom 25.04.2012, - B 12 KR 24/10 R -, in juris).

    Eine rechtmäßige Gesamtabwägung setzt deshalb - der Struktur und Methodik jeder Abwägungsentscheidung (innerhalb und außerhalb des Rechts) entsprechend - voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls wesentlichen Indizien festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und in dieser Gesamtschau nachvollziehbar, d. h. den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei, gegeneinander abgewogen werden (BSG, Urteil vom 24.05.2012 - B 12 KR 14/10 R - und - B 12 KR 24/10 R -, beide in juris).

    Unternehmerisch nutzbare Freiheit in der Gestaltung und Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft war ihr nicht eröffnet (dazu: BSG, Urteil vom 25.04.2012, - B 12 KR 24/10 R -, in juris).

    Solche Vorgaben des Leistungserbringerrechts sind bei der Gesamtabwägung zur Klärung des sozialversicherungsrechtlichen Status der eingesetzten Pflegekraft anhand der tatsächlichen Verhältnisse grundsätzlich zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 24.03.2016, B 12 KR 20/14 R in juris betreffend Physiotherapeuten und Leistungen nach dem SGB V; Urteil vom 25.04.2012, B 12 KR 24/10 R in juris zur Familienhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch ).

    Denn hieraus kann nicht ohne Weiteres geschlossen werden, dass die Beteiligten diese Einschätzung teilten und sie umsetzen wollten und dies auch taten (BSG, Urteil vom 25.04.2012, B 12 KR 24/10 R in juris).

  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 23/13 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Vertriebsleiter in einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.09.2017 - L 5 R 4632/16
    Demgegenüber ist eine selbstständige Tätigkeit vornehmlich durch das eigene Unternehmerrisiko, das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit gekennzeichnet (vgl. etwa BSG, Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - Urteile vom 29.07.2015 - B 12 R 1/15 R - und - B 12 KR 23/13 R - Urteil vom 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R -, alle in juris).

    Danach ist in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere (tatsächliche) Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (vgl. BSG, Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - Urteile vom 29.07.2015 - B 12 R 1/15 R - und - B 12 KR 23/13 R -, alle in juris).

    Auch der besonders oder gar herausragend qualifizierte und kaum ersetzbare Arbeitnehmer wird allein deshalb nicht zum (Mit-) Unternehmer neben dem Betriebsinhaber, sondern er bleibt abhängig Beschäftigter (BSG, Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - und Urteile vom 29.07.2015 - B 12 R 1/15 R - und B 12 KR 23/13 R -, alle in juris).

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.09.2017 - L 5 R 4632/16
    Demgegenüber ist eine selbstständige Tätigkeit vornehmlich durch das eigene Unternehmerrisiko, das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit gekennzeichnet (vgl. etwa BSG, Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - Urteile vom 29.07.2015 - B 12 R 1/15 R - und - B 12 KR 23/13 R - Urteil vom 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R -, alle in juris).

    Danach ist in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere (tatsächliche) Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (vgl. BSG, Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - Urteile vom 29.07.2015 - B 12 R 1/15 R - und - B 12 KR 23/13 R -, alle in juris).

    Auch der besonders oder gar herausragend qualifizierte und kaum ersetzbare Arbeitnehmer wird allein deshalb nicht zum (Mit-) Unternehmer neben dem Betriebsinhaber, sondern er bleibt abhängig Beschäftigter (BSG, Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - und Urteile vom 29.07.2015 - B 12 R 1/15 R - und B 12 KR 23/13 R -, alle in juris).

  • BSG, 29.07.2015 - B 12 R 1/15 R

    Zum sozialrechtlichen Status von Fremdgeschäftsführern einer GmbH!

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.09.2017 - L 5 R 4632/16
    Demgegenüber ist eine selbstständige Tätigkeit vornehmlich durch das eigene Unternehmerrisiko, das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit gekennzeichnet (vgl. etwa BSG, Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - Urteile vom 29.07.2015 - B 12 R 1/15 R - und - B 12 KR 23/13 R - Urteil vom 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R -, alle in juris).

    Danach ist in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere (tatsächliche) Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (vgl. BSG, Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - Urteile vom 29.07.2015 - B 12 R 1/15 R - und - B 12 KR 23/13 R -, alle in juris).

    Auch der besonders oder gar herausragend qualifizierte und kaum ersetzbare Arbeitnehmer wird allein deshalb nicht zum (Mit-) Unternehmer neben dem Betriebsinhaber, sondern er bleibt abhängig Beschäftigter (BSG, Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - und Urteile vom 29.07.2015 - B 12 R 1/15 R - und B 12 KR 23/13 R -, alle in juris).

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.09.2017 - L 5 R 4632/16
    Entsprechend wendet sich die Klägerin mit der Anfechtungsklage gegen diese Feststellung und mit der - in der Rechtsprechung als zulässig angesehenen (vgl. u.a. Bundessozialgericht , Urteil vom 11.03.2009, B 12 R 11/07 R, in juris) - Feststellungsklage begehrt sie die gegenteilige gerichtliche Feststellung.

    Notwendig ist regelmäßig die Angabe einer bestimmbaren Arbeit und die gerade hiermit in Zusammenhang stehende Entgeltlichkeit (vgl. näher BSG, Urteil vom 11.03.2009, - B 12 R 11/07 R - Urteil vom 04.06.2009, - B 12 R 6/08 R -, jeweils in juris).

    Eine Elementenfeststellung dieser Art ist nicht zulässig (BSG, Urteil vom 11.03.2009, - B 12 R 11/07 R -, in juris).

  • BSG, 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Physiotherapeutin ohne eigene Zulassung zur

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.09.2017 - L 5 R 4632/16
    Solche Vorgaben des Leistungserbringerrechts sind bei der Gesamtabwägung zur Klärung des sozialversicherungsrechtlichen Status der eingesetzten Pflegekraft anhand der tatsächlichen Verhältnisse grundsätzlich zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 24.03.2016, B 12 KR 20/14 R in juris betreffend Physiotherapeuten und Leistungen nach dem SGB V; Urteil vom 25.04.2012, B 12 KR 24/10 R in juris zur Familienhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch ).

    Allerdings betreffen diese Regelungen regelmäßig ausschließlich das Verhältnis zwischen Kostenträger (z.B. Pflegekasse) und (zugelassenem) Leistungserbringer (BSG, Urteil vom 24.03.2016, a.a.O., auch zum Nachfolgenden).

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.09.2017 - L 5 R 4632/16
    Das bloße Zurverfügungstellen der eigenen Arbeitskraft und die Chance, hiermit den Lebensunterhalt zu verdienen ist kein unternehmerisches Risiko, dem i.S. der ständigen BSG-Rechtsprechung eine entsprechende unternehmerische Chance gegenübersteht, indem durch Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Arbeitseinsatzes die Verdienstchancen erhöht werden können (BSG, Urteil vom 31.03.2015, B 12 KR 17/13 R, juris, unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 13.07.1978, 12 RK 14/87; BSG, Urteil vom 04.06.1998, B 12 KR 5/97 R mwN beide in juris; vgl. auch BSG, Urteile vom 28.09.2011, B 12 R 17/09 R und 28.05.2008, B 12 KR 13/07 R, beide in juris).

    Insoweit war die Klägerin auch mehr als nur Teil einer Kette von Pflegepersonen (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 28.09.2011, B 12 R 17/09 R, in juris).

  • BSG, 11.11.2015 - B 12 R 2/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter einer GmbH - leitender

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.09.2017 - L 5 R 4632/16
    Deshalb wird es vielfach ausschlaggebend darauf ankommen, ob die in Rede stehende Person ihre Tätigkeit in einem (im Rechtssinne) "eigenen" oder in einem "fremden" (Einzel-)Unternehmern verrichtet bzw. - bei Kapitalgesellschaften, wie einer GmbH - ob und in welchem Maße sie aufgrund einer Kapitalbeteiligung oder ggf. aufgrund gesellschaftsvertraglicher Regelungen über (Stimm-) Rechte (in der Gesellschafterversammlung) verfügt und welche Rechtsmacht ihr daraus erwächst (dazu näher etwa BSG, Urteile vom 11.11.2015 - B 12 R 2/14 R - und B 12 KR 10/14 R -, in juris).
  • BSG, 11.11.2015 - B 12 KR 10/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.09.2017 - L 5 R 4632/16
    Deshalb wird es vielfach ausschlaggebend darauf ankommen, ob die in Rede stehende Person ihre Tätigkeit in einem (im Rechtssinne) "eigenen" oder in einem "fremden" (Einzel-)Unternehmern verrichtet bzw. - bei Kapitalgesellschaften, wie einer GmbH - ob und in welchem Maße sie aufgrund einer Kapitalbeteiligung oder ggf. aufgrund gesellschaftsvertraglicher Regelungen über (Stimm-) Rechte (in der Gesellschafterversammlung) verfügt und welche Rechtsmacht ihr daraus erwächst (dazu näher etwa BSG, Urteile vom 11.11.2015 - B 12 R 2/14 R - und B 12 KR 10/14 R -, in juris).
  • BSG, 22.04.2009 - B 3 P 14/07 R

    Soziale Pflegeversicherung - unter ständiger Verantwortung einer verantwortlichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.09.2017 - L 5 R 4632/16
    Dem Status als nach § 72 Abs. 1 Satz 1 SGB XI zugelassene Pflegeeinrichtung genügt die Klägerin nur, soweit die Pflegebedürftigen - dies fordert § 71 Abs. 2 Nr. 1 SGB XI - unter ständiger Verantwortung einer verantwortlichen Pflegefachkraft gepflegt werden (BSG, Urteil vom 22.04.2009, B 3 P 14/07 R in juris, auch zum Nachfolgenden).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.07.2017 - L 10 R 91/17

    Sozialversicherungspflicht - freiberufliche Pflegefachkraft - Honorarkraft -

  • BSG, 14.09.1989 - 12 RK 64/87

    Versicherungspflicht einer freien Mitarbeiterin in einer krankengymnastischen

  • BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Erziehungsbeistand nach

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

  • BSG, 31.03.2015 - B 12 KR 17/13 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - abhängige Beschäftigung - selbständige

  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

  • BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 17/00 R

    Versicherungspflicht eines Rechtsanwaltes im Amt zur Regelung offener

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 14/10 R

    Sozialversicherungspflicht eines von einem Träger der öffentlichen Jugendhilfe

  • BSG, 04.06.2009 - B 12 R 6/08 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - hinreichende

  • BSG, 16.08.2010 - B 12 KR 100/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache -

  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2017 - L 5 R 4855/16
    Nichts anderes gilt für die Absolvierung von Fortbildungsmaßnahmen auf eigene Kosten; auch Arbeitnehmer "investieren" auf diese Weise in das eigene berufliche Fortkommen (vgl. dazu auch das unter den Hauptbeteiligten zu einer vergleichbaren Fallgestaltung ergangene Senatsurteil vom 27.09.2017, - L 5 R 4632/16 -, in juris).

    Die Beigeladene hat - nicht wesentlich anders als die fest angestellten Pflegekräfte der Klägerin - ihre Arbeitskraft für die Klägerin eingesetzt, wobei ihr eine ins Gewicht fallende unternehmerisch nutzbare Freiheit in der Gestaltung und Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft mit daraus folgenden Gewinnaussichten oder Verlustrisiken nicht eröffnet gewesen ist (dazu: BSG, Urteil vom 25.04.2012, - B 12 KR 24/10 R -, in juris und auch Senatsurteil vom 27.09.2017, a.a.O.).

    Andernfalls hätte die Klägerin ihre aus den Vorgaben des SGB XI folgenden Pflichten als Einrichtung der Altenpflege auch nicht ordnungsgemäß erfüllen können (vgl. dazu näher auch Senatsurteil vom 27.09.2017, a.a.O. Rdnr. 47 ff.).

  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2018 - L 8 R 985/17

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - im ambulanten Pflegedienst tätige

    Der Überzeugung des Senats steht auch nicht das Urteil des 5. Senats des LSG vom 27.09.2017 (L 5 R 4632/16) entgegen.
  • LSG Baden-Württemberg, 23.03.2018 - L 4 R 4791/15

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Krankenpfleger in einem

    Solche Vorgaben des Leistungserbringerrechts sind bei der Gesamtabwägung zur Klärung des sozialversicherungsrechtlichen Status der eingesetzten Pflegekraft anhand der tatsächlichen Verhältnisse grundsätzlich zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 24. März 2016 - B 12 KR 20/14 R - juris, Rn. 27 f. zu Physiotherapeuten und Leistungen nach dem SGB V; Urteil vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - juris, Rn. 18 ff. zur Familienhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch [SGB VIII]; Urteil vom 31. März 2017 - B 12 R 7/15 R - juris, Rn. 30 ff. zum Erziehungsbeistand nach dem SGB VIII; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27. September 2017 - L 5 R 4632/16 - juris, Rn. 47 ff.).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.12.2019 - L 7 R 3466/18
    Hinsichtlich des fachlichen Weisungsrechts und der Eingliederung in den Betrieb der Beigeladenen Ziff. 1 hat das SG auf das Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg vom 27. September 2017 (L 5 R 4632/16) verwiesen.
  • LSG Baden-Württemberg, 29.08.2018 - L 9 R 443/17
    Auch das von der Klägerin angesprochene "erhöhte Haftungsrisiko" ist - ungeachtet der Frage, ob sie für dieses eigens eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat - kein speziell für eine selbstständige Tätigkeit sprechendes Merkmal (BSG, Urteil vom 25.01.2001 - B 12 KR 17/00 R -, juris, LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 20.07.2017 - L 10 R 91/17 - und vom 27.09.2017 - L 5 R 4632/16 -, www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.11.2020 - L 4 KR 15/18
    Die grundgesetzlich geschützte Vertragsfreiheit erfordert nicht, dass Altenpfleger in stationären Einrichtungen selbständige Dienstleistungen ausüben können (LSG Bayern v. 13. Juli 2005 - L 5 KR 187/04, PflR 2006, 26; siehe auch LSG Schleswig-Holstein v. 11. Mai 2017 - L 5 KR 73/15; LSG Baden-Württemberg v. 20. Juli 2017 - L 10 R 91/17; LSG Baden-Württemberg v. 27. September 2017 - L 5 R 4632/16; LSG Hessen v. 16. Mai 2017 - L 1 KR 551/16).
  • SG Hamburg, 10.11.2017 - S 34 R 20/13
    Allein diese Äußerlichkeiten vermögen eine selbstständige Tätigkeit aber ohnehin nicht zu begründen, zumal es bei Aushilfsbeschäftigungen aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nachvollziehbar ist, wenn (die einheitliche) Arbeitskleidung nicht zur Verfügung gestellt wird (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 27.09.2017, Az. L 5 R 4632/16; zitiert nach Juris, Rn. 53).
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